Unternehmensgründung
QUALIFIZIERTE BERATUNG IM GESELLSCHAFTSRECHT
Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge.
Als Notar bin ich aufgrund meiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen Ihre verlässliche Hilfe. Aber ich bin nicht nur Ihr Rechtsberater, sondern verstehe auch Ihre betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse. Hierfür stehen nicht nur mein betriebswirtschaftliches Studium zum Diplom-Kaufmann an der Universität Mannheim und mein Master im Gesellschafts- und Steuerrecht, vor allem meine eigene unternehmerische Erfahrung als Notar - letztendlich auch ein Unternehmen mit mehr 20 Mitarbeitern.
Optimale Rechtsform
Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wobei zwei jedoch die wichtigsten sind: Die Frage der Haftung bzw. der Haftungsbegrenzung sowie das Steuerrecht. Im Gesellschaftsrecht sollte stets eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung gewählt werden, wobei die GmbH und die GmbH & Co. KG die häufigsten Rechtsformen sind. Eine Rechtsform mit unbeschränkter persönlicher Haftung sollte stets vermieden werden. In steuerrechtlicher Hinsicht ist die zentrale Weichenstellung, ob man sich im Bereich der Einkommensteuer bewegen will, dann wählt man die GmbH & Co. KG, oder ob die Körperschaftsteuer gewünscht ist, dann ist die GmbH die richtige Wahl.
Firma gründen
Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen bin ich Ihnen als Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet.
Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Namens- und Markenrechte Dritter verletzen. Denn bei Verletzung solcher Rechte drohen teure Abmahnungen.
Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen
In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.
In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.
Unternehmensnachfolge
Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.
Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.
Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.
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