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Unternehmensgründung

QUALIFIZIERTE BERATUNG IM GESELLSCHAFTSRECHT


Ein Unternehmer muss nicht nur be­triebs­wirtschaftliche Gesichts­punkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berück­sichtigen. Zur Vermei­dung schwer­­wiegen­der Fehler bedarf es kompe­tenten Rates, etwa bei der Grün­dung und Füh­rung eines Unter­nehmens sowie der Planung der Unter­nehmens­nachfolge. 

Als Notar bin ich aufgrund meiner Erfah­rung bei der Beant­wortung der in diesem Zusammen­hang auftreten­den Fragen Ihre verläss­liche Hilfe. Aber ich bin nicht nur Ihr Rechtsberater, sondern verstehe auch Ihre betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse. Hierfür stehen nicht nur mein betriebswirtschaftliches Studium zum Diplom-Kaufmann an der Universität Mannheim und mein Master im Gesellschafts- und Steuerrecht, vor allem meine eigene unternehmerische Erfahrung als Notar - letztendlich auch ein Unternehmen mit mehr 20 Mitarbeitern.

 

Optimale Rechtsform

 

Die erste Frage ist die nach der opti­malen Rechts­form. Bei der Auswahl sind verschiedene Fak­toren zu berück­sichtigen, wobei zwei jedoch die wichtigsten sind: Die Frage der Haftung bzw. der Haftungsbegrenzung sowie das Steuerrecht. Im Gesellschaftsrecht sollte stets eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung gewählt werden, wobei die GmbH und die GmbH & Co. KG die häufigsten Rechtsformen sind. Eine Rechtsform mit unbeschränkter persönlicher Haftung sollte stets vermieden werden. In steuerrechtlicher Hinsicht ist die zentrale Weichenstellung, ob man sich im Bereich der Einkommensteuer bewegen will, dann wählt man die GmbH & Co. KG, oder ob die Körperschaftsteuer gewünscht ist, dann ist die GmbH die richtige Wahl.

Firma gründen

 

Bei der Auswahl des zulässigen Firmen­namens und der Klärung von Zweifels­fragen bin ich Ihnen als Notar behilf­lich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unterneh­men im Handels­register einge­tragen ist und im Geschäfts­verkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kenn­zeichnung des Unter­nehmens geeig­net ist und sich von anderen Firmen deutlich unterschei­det.

Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Namens- und Markenrechte Dritter verletzen. Denn bei Verletzung solcher Rechte drohen teure Abmahnungen.



Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

 

In einem sich schnell wandelnden wirtschaft­lichen Umfeld werden Maß­nahmen wie die Um­wandlung in eine andere Rechts­form, Zusammen­schlüsse und Ver­schmel­zungen auch bei mittel­ständischen und kleinen Unter­nehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines einge­führten Betriebs sind der Verkauf von Unterneh­mens­anteilen, die Um­wand­lung von Unter­nehmen und auch die Betriebs­aufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um kompli­zierte rechtliche Vorgänge, wes­halb der Gesetz­geber in vielen Fällen die Bera­tung durch den Notar vorgesehen hat.

 


Unternehmensnachfolge

 

Wird die Notwendig­keit, eine sinnvolle Nach­folge­regelung zu finden, nicht recht­zeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahl­reiche Arbeits­plätze. Vorrangige Ziele der Nach­folge­regelung werden die Erhal­tung des Betriebes und die Versor­gung des aus­scheidenden Senior­chefs bzw. seiner Ange­hörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nach­folger für Inhaber­schaft und Geschäfts­führung früh­zeitig auszu­wählen und mög­lichst noch während der aktiven Phase des Senior­chefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unter­nehmens­nachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testa­men­ta­ri­schen An­ordnung das Ende eines jungen und aufstre­benden Unterneh­mens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon ab­geraten werden, ohne eine sach­verständige Bera­tung selbst etwa mit einem eigen­hän­digen Testament die Nach­folge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesell­schafts­ver­trag­lichen Rege­lungen not­wendig. Sie bei den Möglich­keiten einer ausge­wogenen testa­men­tarischen oder vertrag­lichen Rege­lung zu beraten, ist eine wesent­liche Aufgabe des Notars.

 

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