Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie möchten einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen? Hierzu empfehlen wir Ihnen, zunächst die nachstehende Broschüre zu lesen und sich vorab über die wesentlichen Grundlagen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu informieren. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Scheidung als Notariat nur dann Ihr richtiger Ansprechpartner sind, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Grundzüge der Vereinbarung geeinigt haben oder grundsätzlich zu einer Einigung bereit sind. Wir beraten nicht einseitig einen Ehepartner und führen auch keine Mediation durch. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an einen Anwalt oder Mediator.
Wenn Sie eine Einigung über einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung erzielt haben, benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Das nachstehende Online-Formular führt Sie im Rahmen einer interaktiven Abfrage zu den zentralen Fragestellungen und liefert uns als Notariat Ihre Daten in strukturierter Form, so dass wir diese unmittelbar weiterverarbeiten können. Sie können beim Ausfüllen des Formulars jederzeit pausieren und den Zwischenstand speichern, so dass sie dieses nicht zwingend in einem Rutsch ausfüllen müssen. Zudem können Sie das Formular mit anderen Beteiligten teilen, so dass jeder Beteiligte seine eigenen Daten ergänzen kann.
Sofern Sie das Online-Formular nicht online ausfüllen und die damit verbundenen Vorteile nutzen möchten, können Sie auch die folgenden PDF-Formulare verwenden:
Der Ehevertrag regelt die Fragen zum Vermögensausgleich bei einer Scheidung, den nachehelichen Unterhalt und den Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich).
In der Regel ist es aber ebenso wichtig, die erbrechtliche Fragen zu klären, da Ehegatten häufig nicht gegenseitig Alleinerben sind. Neben dem Ehegatten sind gesetzliche Erben die Kinder oder, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, Eltern und ersatzweise Geschwister und deren Abkömmlinge. Daher sollten Sie neben einem Ehevertrag auch immer ein Testament errichten. Bitte verwenden Sie hierfür den erbrechtlichen Fragebogen.
Genauso wichtig ist es, Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten zu treffen. Ehegatten haben grundsätzlich weder im Vermögens- noch im Gesundheitsbereich eine gegenseitige Vertretungsmacht. Lediglich seit 1.1.2023 gibt es ein zeitlich befristetes Notvertretungsrecht im Gesundheitsbereich (nicht jedoch im Vermögensbereich). Ehegatten sollten daher unbedingt eine Vorsorgevollmacht errichten. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Vorsorgevollmacht.