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ANFAHRT

KOMMEN SIE UNS BESUCHEN



 

PARK­MÖGLICH­KEITEN

Sie finden ausreichend kostenfreie Park­plätze im Hof der Kanzlei (bitte einfach durch die Hof­einfahrt durch­fahren) oder vor der Kanzlei. Sollten ausnahmsweise diese Park­möglichkeiten nicht aus­rei­chen, fahren Sie bitte über den Hof über die hintere Hofeinfahrt in das dahinter gelegene Wohngebiet, in welchem stets ausreichender kosten­freier Park­platz vorhanden ist.

Sie können ferner im Straßen­bereich vor der Kanzlei parken, bitte benutzen Sie aber in diesem Fall eine Park­scheibe.

Für unser komplett barrierefreies Besprechungs- und Beurkundungszimmer parken Sie gegenüber dem Haupteingang der Kanzlei (Neustadter Str. 24).  


BARRIERE­FREIHEIT

Unsere Kanzlei befindet sich traditionell im ersten Obergeschoss in der Neustadter Straße 25.

Wir haben unsere Räumlichkeiten im Hauptgebäude nunmehr um mehrere Besprechungs- und Beurkundungszimmer im Erdgeschoss erweitert. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss erreichen Sie über wenige Treppenstufen. 

Unsere Kanzlei verfügt aber auch über komplett barriere­freie Besprechungs- und Beurkundungsräume. Bitte beachten Sie hierzu jedoch, dass diese sich nicht im  Hauptgebäude der Neustadter Straße 25 befinden, sondern auf der Straßenseite gegenüber dem Haupteingang der Kanzlei (Neustadter Straße 24). Sie können direkt vor dem Haus parken. Entweder dort auf dem Kanzleiparkplatz direkt davor, auf der Straße davor (bitte Parkscheibe verwenden) oder gegenüber beim Hauptgebäude. Selbstverständlich sind unsere barrierefreien Räumlichkeiten auch mit einer roll­stuhl­gerechten Toilette ausgestattet. Wenn Sie die komplett barrierefreien Räumlichkeiten verwenden möchten, wären für eine Vorankündigung verbunden.