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Grundschuld

 

Wenn Sie ein Dar­lehen auf­nehmen, z.B. um den Kauf­preis für Ihr neues Haus oder die Kosten für dessen Renovierung zu finan­­zieren, wird Ihre Bank als Sicher­heit in aller Regel die Eintra­gung einer Grund­­­schuld verlangen. Eine Grund­­schuld ist ein Pfand­recht am Grund­­besitz, ein sogenanntes Grund­­pfand­recht. Wenn Sie Ihren Kredit nicht ordnungs­gemäß bedienen, kann die Bank die Immo­bilie verstei­gern lassen. Sie erhält dann aus dem Versteige­rungs­erlös das, was ihr zusteht.

Als Notar bin ich bundes­weit für die Beur­­­kundung von Grundschulden zu­ständig. Gleich ob Ihre Immobilie bzw. ihr Grundbesitz in Mutter­­stadt, Lim­bur­gerhof, Neu­hofen, Altrip, Waldsee, Dannstadt-Schauern­heim, Hoch­­dorf-Assen­heim, Fuß­gön­heim, Max­dorf, Birken­heide oder in Lud­wigshafen am Rhein, Mann­heim oder gar in Hamburg liegt. Als Ihr Notar in Mutter­stadt bin ich für die Bestellung einer Grundschuld Ihr verläss­licher Partner an Ihrer Seite. 


Zur Grund­schuld­bestellung erhal­ten Sie von Ihrer Bank ein Formular (Grund­schuld­bestellungs­formular) und viel­leicht noch ein Bearbeitungs­blatt oder ein An­schreiben an den Notar. Das geben Sie uns bitte alles her, damit wir die Grund­schuld­bestellungs­urkunde für Sie vor­bereiten können. Anschlie­ßend verein­baren wir einen Beur­kundungs­termin.