FORMULARE
Zur Vorbereitung von Besprechungen und Beurkundungen stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung. Sie erleichtern uns die Vorbereitung und beschleunigen die Abwicklung Ihres Vorgangs, wenn Sie die nachfolgenden Formulare durchgehen und uns ausgefüllt übermitteln.
Gerne können Sie uns diese Informationen auch per E-Mail zur Verfügung stellen und die Formulare einfach als Checkliste verwenden. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail, und werden Ihnen zeitnah antworten.
IMMOBILIENRECHT:
GESELLSCHAFTSRECHT:
VEREINE:
VORSORGEVOLLMACHT:
ERBRECHT:
Erbrecht - Erbschaftsausschlagungen:
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und die darin enthaltenen Belehrungen sorgfältig durch und bringen Sie es unterschrieben zum Termin mit. | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft im eigenen Namen - also für Sie selbst und nicht für einen Dritten - ausschlagen möchten. | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft für ihr Kind ausschlagen möchten und Sie die gemeinschaftliche elterliche Sorge haben | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie di Erbschaft für ihr Kind ausschlagen möchten und Sie die alleinige elterliche Sorge haben. |
Bitte drucken Sie das jeweilige Formular und das Merkblatt doppelseitig aus und bringen Sie diese Unterlagen fertig ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.
ADOPTION:
Antrag auf Erteilung von Abschriften einer Teilungserklärung:
Reisevollmachten
Unterlagen zur Durchführung des Geldwäschegesetzes:
Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG). Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Identifizierung des wirtschaftlichen Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG). Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG). Bei allen deutschen Gesellschaften (außer GbR) ist der Notar seit dem 1.1.2020 zudem grundsätzlich verpflichtet, einen Auszug aus dem Transparenzregister[1] einzuholen. Gleiches gilt bei ausländischen Gesellschaften, die eine Immobilie in Deutschland erwerben wollen; sind diese nicht im Transparenzregister Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaats registriert, muss der Notar die Beurkundung zwingend ablehnen (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG). Sie finden nachstehend den Standardfragebogen, welcher von der Bundesnotarkammer entworfen wurde, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.
Art des Fragebogen | Word-Dokument | |
Gesellschaft | ||
Gesellschaft | ||
Stiftung | ||
Stiftung | ||
Genossenschaft | ||
Verein | ||
Zusatzfragebogen Gesellschaft | ||
Zusatzfragebogen Gesellschaft | ||
Natürliche Person | ||
Natürliche Person |
DOLMETSCHER/ÜBERSETZER
Sie müssen deutsche Dokumente in eine ausländische Sprache übersetzen oder umgekehrt. Sie oder ein Vertragsbeteiligter sind der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig und daher muss die in deutscher Sprache zu verlesende Urkunde in eine ausländische Sprache übersetzt werden. Dann brauchen Sie einen vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer. Sie finden unter dem folgenden Link die offizielle Datenbank der Justiz zu vereidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern: www.justiz-dolmetscher.de
DATENSCHUTZERKLÄRUNG: