Fragebögen zum Geldwäschegesetz (GwG)
Unterlagen zur Durchführung des Geldwäschegesetzes:
Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG). Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Identifizierung des wirtschaftlichen Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG). Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG). Bei allen deutschen Gesellschaften (außer GbR) ist der Notar zudem grundsätzlich verpflichtet, einen Auszug aus dem Transparenzregister[1] einzuholen. Gleiches gilt bei ausländischen Gesellschaften, die eine Immobilie in Deutschland erwerben wollen; sind diese nicht im Transparenzregister Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaats registriert, muss der Notar die Beurkundung zwingend ablehnen (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG). Sie finden nachstehend den Standardfragebogen, welcher von der Bundesnotarkammer entworfen wurde, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.
Art des Fragebogen | Word-Dokument | |
Gesellschaft | ||
Gesellschaft | ||
Stiftung | ||
Stiftung | ||
Genossenschaft | ||
Verein | ||
Zusatzfragebogen Gesellschaft | ||
Zusatzfragebogen Gesellschaft | ||
Natürliche Person | ||
Natürliche Person |