Formulare Erbscheinsantrag und
Europäisches Nachlasszeugnis
Sie benötigen einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis? Hierzu brauchen wir einige Angaben von Ihnen.
Das nachstehende Online-Formular führt Sie im Rahmen einer interaktiven Abfrage zu den zentralen Fragestellungen und liefert uns als Notariat Ihre Daten in strukturierter Form, so dass wir diese unmittelbar weiterverarbeiten können. Sie können beim Ausfüllen des Formulars jederzeit pausieren und den Zwischenstand speichern, so dass sie dieses nicht zwingend in einem Rutsch ausfüllen müssen. Zudem können Sie das Formular mit anderen Beteiligten teilen, so dass jeder Beteiligte seine eigenen Daten ergänzen kann.
Sofern Sie das Online-Formular nicht online ausfüllen und die damit verbundenen Vorteile nutzen möchten, können Sie auch das folgende Übergabeformular verwenden, welches im PDF-Format vorliegt.
Ein Erbscheinsantrag kann auch nur durch einen Miterben gestellt werden. Es müssen daher nicht alle Erben zum Termin erscheinen. Das Nachlassgericht muss aber jedem Erben und bei Pflichtteilsberechtigten auch jedem Pflichtteilsberechtigten rechtliches Gehör gewähren. Damit verzögert sich die Erteilung eines Erbscheinsantrags erheblich. Dies kann man dadurch vermeiden, dass die Miterben und Pflichtteilsberechtigten, welche nicht zum Termin erscheinen, denjenigen bevollmächtigten, der den Notartermin wahrnimmt und diese insbesondere auf die weitere Anhörung durch das Nachlassgericht verzichten. Hierfür können Sie die nachstehende Vollmacht verwenden:
Das Nachlassgericht erhebt für die Erteilung eines Erbscheins Gebühren. Diese richten sich nach dem Nachlasswert. Die Nachlassaufstellung ist keine rechtliche Voraussetzung für den Erbscheinsantrag, insbesondere da viele Banken und Ämter Erben erst nach Erteilung des Erbscheins Auskunft über den vorhandenen Nachlass geben. Wenn Ihnen der Nachlasswert aber bereits bekannt ist bzw. abgeschätzt werden kann, empfiehlt es sich aber, das nachstehende Formular auszufüllen und zum Beurkundungstermin mitzubringen. Wie immer gilt: Um so vollständiger Sie Ihre Angaben machen, um so schneller erhalten Sie den Erbschein und so weniger Nachfragen gibt es.