Immobilienschenkung und vorwegenommene Erbfolge
Geben aus "warmer Hand"
Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen.
Zu den größten zu übertragenden Vermögenswerten gehört dabei Immobilieneigentum.
Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Man bezeichnet dies auch Geben aus "warmer Hand" in Abgrenzung zum Übergang durch Erbfolge.
Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz sowie Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Als Notar bin ich hierbei Ihr fachkundiger Helfer. Die zum Teil erheblichen steuerlichen Ersparnischancen sollten allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass eine Übergabe nur dann sinnvoll ist, wenn Übergeber und Übernehmer "reif" für die Vermögensübertragung sind und einander möglichst vertrauen.
Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gegen eine lebzeitige Übertragung spricht zunächst, dass dem Übertragenden der Gegenstand entzogen wird. Jedoch können im Übergabevertrag umfangreiche Nutzungsrechte (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch) sowie Rückforderungsrechte vorbehalten werden.
Auf der anderen Seite bietet die Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Vorteile.
BEISPIELHAFT LASSEN SICH ETWA ANFÜHREN:
- Schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach ausgenutzt werden.
- Pflichtteilsansprüche des Erwerbers sowie von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen beschränkt werden.
- Das "Erbe" kann bereits zu Lebzeiten einvernehmlich geregelt werden, was später Streit vermeidet.
Die Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig ist daher eine fundierte Beratung und Aufklärung über die bestehenden Möglichkeiten. Wir werden mit Ihnen einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.
Zuständigkeit
Als Notar in Mutterstadt bin ich bundesweit für die Beurkundung von Immobilienübertragungen zuständig, gleich ob es sich um die Übertragung eines Ackers, eines Hauses oder einer Wohnung handelt. Insofern kann ich nicht nur den Übergabevertrag über eine Immobilie in Mutterstadt oder in den umliegenden Gemeinden wie Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Fußgönheim, Maxdorf, Birkenheide, Ludwigshafen am Rhein, beurkunden. Sie können auch zu mir kommen, wenn Ihre Immobilie in Mannheim, in Heidelberg, in Berlin oder in München liegt. Unerheblich ist auch, wo die Beteiligten wohnen. Sie haben die freie Notarwahl. Selbstverständlich haben wir bundesweit online Zugriff auf alle Grundbücher.
Ablauf
Als dienstleistungsorientiertes Notariat unterstützen wir Sie bei Ihrem Übergabevertrag in allen Belangen. Alles, was Sie tun müssen, ist unser Übergabeformular auszufüllen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Übergabeformular nebst weiteren Informationen zum Übergabevertrag:
Wichtige Fragen zum Übergabevertrag finden Sie auch hier.