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Videokonferenz

Jede Form der Besprechung kann gerne auch per Videokonferenz vorgenommen werden. 

Im Gesellschaftsrecht können Unternehmensgründungen und Registeranmeldungen teilweise auch online beurkundet oder beglaubigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier. Im Übrigen sind Online-Beurkundungen oder Online-Beglaubigungen rechtlich nicht zulässig.