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Notarielles Testament und seine Kosten

Für die Beurkundung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags bekommt der Notar eine Gebühr, welche gesetzlich festgelegt ist. Sie richtet sich grundsätzlich nach den Vermögensverhältnissen der Beteiligten. Sie ermitteln sich nach dem Aktivvermögen einer Partei, wobei Verbindlichkeiten bis zur Hälfte abgezogen werden dürfen. Wenn die letztwillige Verfügung nicht das gesamte Vermögen betrifft oder nur familienrechtliche Bestimmungen, gelten besondere Bestimmungen. Für ein einseitiges Testament erhält der Notar eine sogenannte ganze Gebühr (1,0er Gebühr), für ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag eine doppelte Gebühr (2,0er Gebühr). Hinzu kommen Auslagen für Kopien, Porto und Registrierungsgebühren für das Testament.


Gebührenrechner