Notarkosten GmbH-Gründung
Auch wenn zahlreiche Angebote diverser Dienstleister mit einer GmbH-Gründung ab 99 Euro locken - damit bekommt man seine GmbH leider nicht eingetragen. Wer genauer hinschaut, erkennt spätestens im Kleingedruckten der Anbieter, dass Amtsgebühren und Notarkosten in der Servicepauschale nicht enthalten sind. Eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch notarielle Beurkundung gegründet werden. Dies ist auch gut so. Denn die Stolpersteine und Gefahren, welche ohne sachkundige Beratung entstehen, sind zu groß. Die Folgekosten ohne sachkundige Beratung sind meist viel höher.
Zunächst ist wichtig zu wissen: In den Notarkosten ist die komplette Beratungsleistung enthalten. Grundsätzlich sparen Sie keine Notarkosten, wenn Sie externe Beratungsleistungen (z.B. Gründungsagenturen, Rechtsanwälte) in Anspruch nehmen. Natürlich kann aber die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus anderen Gründen empfehlenswert sein.
Der Notar nimmt also nicht nur die Beurkundung im engeren Sinne vor. Er berät - ohne gesonderte Vergütung - die Beteiligten auch über alle mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Rechtsfragen und entwirft den Gesellschaftsvertrag und beurkundet diesen. Der Notar fasst die Daten zur Gesellschaft und zur Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer noch einmal zu strukturierten Datensätzen zusammen und übermittelt auch diese an das Handelsregister. Regelmäßig wird der Notar jedoch nicht nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungen beauftragt, sondern soll auch noch weitere Tätigkeiten übernehmen, die rechtlich ungeübte Beteiligte oftmals selbst nicht leisten können. Dazu gehören der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführer-bestellung, der Entwurf der von den Geschäftsführern einzureichenden Liste der Gesellschafter, die Abstimmung der gewählten Firmierung mit der Industrie und Handelskammer und die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung, d.h. der Notar überprüft, ob die Gesellschafter das notwendige Kapital zur Gründung einer GmbH aufgebracht haben, um Haftungsrisiken oder gar eine Strafverfolgung der Geschäftsführer wegen falscher Versicherung auszuschließen.
Die Notarkosten (all-in) betragen in der Regel 500 bis 900 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Gründungskosten können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden. Die Umsatzsteuer wird als Vorsteuer wieder vom Finanzamt erstattet, fallen also nicht als Kosten an.
Notarkosten Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eine gewisse Kostenersparnis können Sie erreichen durch Gründung einer Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll, aber in der Regel auch nur dann, wenn Sie ein geringes Stammkapital wählen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Gerichtskosten / Handelsregisterkosten GmbH-Gründung
Die Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handels-registergebührenverordnung - HRegGebV) regelt die Gerichtskosten. Für die Ersteintragung einer GmbH entsteht eine Gerichtsgebühr von 150 Euro. Sollte ausnahmsweise eine Sacheinlage geleistet werden, erhöht sich die Gebühr auf 240 Euro. Hinzukommen ggf. Kosten für die Veröffentlichung. Diese Kosten sind abhängig davon, ob lediglich die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt oder - wie in manchen Gerichtsbezirken noch - auch in einer regionalen Tageszeitung.