Verkauf einer Immobilie
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.
Dabei helfe ich Ihnen als Notar
Als Notar fertige ich den Kaufvertrag, sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Risiken zu vermeiden. Ich besorge die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.
Als Notar bespreche ich mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiere über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.
Bauträger und Privatisierung
Unser Notariat betreut langjährig Bauträger und Privatisierungen jeder Größenordnung. Als Notar biete ich Ihnen die fachkundige Mitwirkung bei der Erstellung von Teilungserklärungen nach dem WEG, dem Entwurf von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen bei Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. |