Kostenvorschuss online zahlen
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss online zu bezahlen.
Grundsätzlich erheben wir bei Beurkundungen und Beglaubigungen keinen Kostenvorschuss.
Aktuell verzeichnen wir jedoch insbesondere bei Gesellschaftssachen von neuen Mandanten Zahlungsausfälle. Dies verursacht bei uns erheblichen weiteren Personal- und Kostenaufwand, da wir verpflichtet sind, die Kosten zwangsweise einzutreiben. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir im Einzelfall bei bestimmten Beurkundungen einen Kostenvorschuss erheben. Ihr Sachbearbeiter wird Ihnen im Einzelfall einen Hinweis geben, soweit dies relevant sein sollte.
Selbstverständlich werden alle Kosten ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es handelt sich nachstehend nur um einen Kostenvorschuss.